Das Montessori Kinderhaus in Oberhaching ist eine Elterninitiative.
Das bedeutet, dass alle Eltern an der Gestaltung und Erhaltung unserer Einrichtung beteiligt sind. Diese Beteiligung gestaltet sich vielseitig:
- Erziehungsaufgabe in Partnerschaft mit den Erzieherinnen
- Arbeitsaufgaben rund um das Kinderhaus
- Engagement in der Elternvertretung (Elternbeirat)
- Aufgaben im Verein
Rechtsträger des Kinderhauses ist der “Montessori Förderkreis Hachinger Tal e.V.”, vertreten durch die Vorstandschaft.
Zweck des Vereins ist die Förderung und Verwirklichung der Montessoripädagogik, insbesondere die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf.
Die Satzung (Stand 2023) regelt alle vereinsinternen Belange und die rechtliche Vertretung nach außen.
- Wir wollen eine Erziehungspartnerschaft praktizieren, die von gegenseitigem Vertrauen bestimmt ist. Das gemeinsame Ziel ist es, dem Kind eine glückliche und sinnvolle Kinderhauszeit zu ermöglichen. Der gegenseitige Austausch zwischen Eltern und Betreuern ist dabei ganz wichtig. Wir bieten deshalb an:
Erstkontakt- und Aufnahmegespräche
Elterninformationen mündlich und schriftlich
Einführungselternabend und thematische Elternabende
Tür- und Angelgespräche für Kurzinformationen
Elternberatungsgespräche mindestens ein Mal im Jahr
Plakate, Pinnwand, Hospitation bei der Gruppenarbeit
- Die äußere Gestaltung des Kinderhauses ist in Arbeitskreisen organisiert. Die Eltern entscheiden sich für einen Arbeitskreis und übernehmen dann Garten-, Reinigungs-, Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen oder sie kümmern sich um die Gestaltung von Festen und darum, dass über Spenden zusätzliche Mittel dem Kinderhaus zur Verfügung stehen.
Anlässlich von gemeinsamen Festen oder Aktivitäten werden z. B. Standdienste, Kuchenbacken oder Auf- und Abbauarbeiten nötig. Diese werden von allen Eltern geleistet.
Von dieser Arbeit profitiert nicht nur das Kinderhaus, sie stärkt auch die Gemeinschaft der Eltern. Und schließlich macht es einfach Spaß, in der Gruppe etwas „zu schaffen“.
- Die Elternvertretung, bei uns der Elternbeirat, wird aus der Mitte der Eltern jeweils für ein Jahr gewählt. Die Wahl findet am ersten Elternabend des Kindergarten- bzw. Schuljahres statt. Der Beirat hat gesetzliche geregelte Aufgaben. Er berät denTräger und die Leitung des Kinderhauses und ist bei wichtigen Entscheidungen zu informieren und anzuhören.
Um eine gute und intensive Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat zu gewährleisten, gibt es das „Drei-Säulen-Gespräch“: Vertreter der drei Säulen des Kinderhauses – Betreuungs-Team, Elternbeirat und Vereinsvorstand – besprechen und koordinieren Fragen und Aufgaben aus allen Bereichen.
- Unsere Elterninitiativ-Einrichtung und der dazu gehörende Verein sind weitgehend selbstverwaltet. Das bedeutet, dass die Vereinsarbeit von Eltern geleistet wird. Die Eltern des Kinderhauses unterstützen mit ihrer Mitgliedschaft und der Teilnahme an Mitgliederversammlungen die Arbeit des Vereins.
Alle Eltern verpflichten sich bei Eintritt zur Mitarbeit im Kinderhaus.